Wissen Sie, wie man eine Immobilie übertragen kann? Gerade ältere Immobilieneigentümer stehen vor der Frage, was eigentlich mit ihrer Immobilie passieren soll, wenn sie mal nicht mehr da sind. Dabei stellt das Vererben eine gewöhnliche Methode dar, um das Eigentum später seinen Nachkommen zukommen zu lassen. Durch eine Schenkung findet die Übertragung auf andere schon zu Lebzeiten des eigentlichen Immobilieneigentümers statt. Wir verraten Ihnen, was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Es gibt unterschiedliche Gründe, eine Immobilie schon zu Lebzeiten zu übertragen. Einige Eigentümer möchten ihren Nachkommen damit Erbschaftssteuern ersparen und die Sache im Vorfeld klären. Andere möchten sich ihre Rente aufbessern und ein sorgenfreies Leben im Alter führen. Das ist möglich, wenn die Immobilie gegen eine Versorgungsleistung übertragen wird. (Fragen Sie uns, wenn Sie mehr dazu erfahren möchten). Bevor es zur Übertragung kommt, muss ein Fachmann den Wert der Immobilie ermitteln. Wenn das Finanzamt den Wert ermittelt, werden individuelle Besonderheiten der Immobilie nicht weiter berücksichtigt. Eigentümer können die Wertermittlung auch durch einen vereidigten Sachverständigen vornehmen lassen. Das lohnt sich immer dann, wenn die individuellen Eigenheiten einer Immobilie dessen Wert vermindern. Somit zahlen Sie in diesem Fall weniger Steuern, denn auch eine Schenkung ist steuerpflichtig.

Was ist richtig, wenn man eine Immobilie übertragen möchte?

Wenn Sie als Eigentümer mit Ihrem Ehepartner in Ihrer Immobilie wohnen und Sie keine weiteren Nachkommen haben, ist die Schenkung in jedem Fall der Vererbung vorzuziehen. Denn für Ehegatten liegt der Steuerfreibetrag bei einer Schenkung einer selbstgenutzten Immobilie relativ hoch. Wohnen Sie nicht mit Ihrem Ehegatten in der Immobilie zusammen oder möchten Sie diese an andere Nachkommen verschenken, gelten unterschiedliche Steuerfreibeträge. Sie richten sich nach dem Wert der Immobilie und nach dem Verwandtschaftsgrad.

Es ergibt sich alle 10 Jahre ein neuer individueller Steuerfreibetrag. Schenkungen an Ehegatten sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Schenkungen an Kinder bis zu 400.000 Euro. An Enkelkinder bis zu 200.000 Euro. An Großeltern und Eltern bis zu 100.000 Euro und an alle anderen Personen bis zu 20.000 Euro. Gerade wenn Ihre Immobilie noch mit Schulden belastet ist, sollten Sie lieber von einer Schenkung absehen. Denn der Beschenkte übernimmt auch automatisch die Schulden. Ein Erbe könnte nach Ihrem Tod noch ausgeschlagen werden, falls die Lasten zu hoch sind.

Kann ich zuhause wohnen bleiben, wenn meine Immobilie übertragen wird?

Entscheiden sich Eigentümer dazu eine Immobilie weiterhin selbst zu nutzen, nachdem sie sie schon verschenkt haben, können sie sich ein Wohnrecht sichern. Dieses Wohnrecht kann dann bis zu ihrem Ableben gelten. Der ursprüngliche Immobilieneigentümer sollte in dem Schenkungsvertrag auch unbedingt das Rückfallrecht festhalten. So drohen bei unerwarteten Vorkommnissen keine gravierenden Folgen. Die Vereinbarung in der Rückfallklausel kann vorsehen, dass das Eigentum in bestimmten Fällen wieder zurückgeht. Das kann hilfreich sein, wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt, er Insolvenz anmelden muss oder geschäftsunfähig wird.

Sie möchten Ihre Immobilie verschenken und vorher wissen, ob sich das lohnt? Es gibt vielfältige Möglichkeiten, eine Immobilie zu übertragen. Alles mit Vor- und Nachteilen. Lassen Sie sich deshalb unbedingt beraten, bevor Sie diesen großen Schritt gehen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und unverbindlich. Hier geht es zu unserer Kontaktseite.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.