Sie haben eine Immobilie geerbt oder möchten eine vererben?
Dann informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend, damit dieser anspruchsvolle Prozess optimal verläuft. Wir fassen Ihnen auf dieser Seite zusammen, was Sie im Erbfall beachten müssen und welche Möglichkeiten Sie mit Ihrer Immobilie haben. Der Einfachheit halber schreiben wir aus Sicht des Erbenden.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben:
Eine geerbte Immobilie verändert Ihre wirtschaftliche Situation – positiv oder negativ. Denn Immobilien gehören zu den größten Vermögenswerten. Darüber hinaus darf man den emotionalen Wert nicht unterschätzen. Sicherlich tauchen bald Fragen auf, z. B.:
Was passiert, wenn mehrere Personen eine Immobilie geerbt haben?
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Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, kommt es zur Anwendung der gesetzlichen Erbfolge. Und das führt häufig zur Entstehung einer Erbengemeinschaft. Schwierig wird es dann, wenn der Nachlass nur eine Immobilie enthält, in der nicht alle Erbenden wohnen möchten oder können. Nun geht es darum, eine vernünftige Lösung zu finden.
Denn: Ein Miterbe kann zwar nicht die Immobilie verkaufen, seinen Erbanteil aber schon (§2033 BGB). Die restlichen Miterben erhalten dann ein Vorkaufsrecht. Soll die Immobilie als Ganzes verkauft werden, müssen alle Miterben dieses einstimmig beschließen (§2038 BGB). Je größer die Erbengemeinschaft ist, desto schwieriger gestaltet sich ein Konsens. Im Normalfall tritt dann eine der folgenden Möglichkeiten ein:
Wichtig: Die Wertermittlung – Wir ermitteln den richtigen Wert Ihrer Immobilie
Sie sollten wissen, welchen Wert Ihre geerbte Immobilie hat, denn dies ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Gerne ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie kostenfrei für Sie!
Durch ein Gutachten lässt sich der Steuerbetrag feiner bestimmen und Sie können ggf. wertmindernde Eigenschaften Ihrer Immobilie geltend machen. Das lohnt sich insbesondere bei älteren Häusern. Darüber hinaus ist ein Gutachten eine wichtige Grundlage für den Verkauf, die Auszahlung der anderen Erben oder die Versteigerung.
Die Wertermittlung ist ein komplexer Vorgang, denn viele verschiedene Faktoren beeinflussen den zu ermittelnden Wert einer Immobilie. Als Verkäufer tendiert man unterbewusst dazu, den Wert der Immobilie zu hoch einzuschätzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Experten hinzuzuziehen. Gerne übernehmen wir das für Sie.
Vermietung oder Verkauf einer geerbten Immobilie?
Nehmen wir an, Sie haben eine Immobilie geerbt und entscheiden sich, diese nicht selbst zu bewohnen. Dann stellt sich bald die Frage, was nun? Üblicherweise wird die Immobilie dann bald vermietet oder verkauft.
Welches die richtige Entscheidung ist, kommt immer auf den Einzelfall und Ihre persönliche Lage an. Eine Vermietung ist interessant, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie selbst nutzen möchten und/oder einen besonderen emotionalen Wert mit dieser Immobilie verbinden. Sie erhalten dann Mieteinnahmen und können bestenfalls von einem Wertzuwachs profitieren.
Interessanterweise entscheiden sich die meisten Erben für einen Verkauf der Immobilie. Das liegt oft daran, dass eine Immobilie immer auch Verpflichtungen mit sich bringt. Der falsche Mieter kann Sie vor große Herausforderungen stellen und eine Menge Ärger verursachen. Darüber hinaus gibt es andere Faktoren, die für einen Verkauf sprechen:
Der Wert der Immobilie droht zu fallen (abhängig vor allem von der Lage und der dazugehörenden Bevölkerungsentwicklung). Lassen Sie sich auch hierzu von einem Profi beraten!
Sie möchten das Geld lieber für etwas anderes ausgeben. Zum Beispiel für Ihre Traumimmobilie oder die Abbezahlung des eigenen Hauskredites.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. Wir betreuen Sie von der Wertermittlung bis zum Verkauf oder der Vermietung.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Genderklausel: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf unserer Website die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.