Sie haben eine Immobilie geerbt oder möchten eine vererben?

Dann informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend, damit dieser anspruchsvolle Prozess optimal verläuft. Wir fassen Ihnen auf dieser Seite zusammen, was Sie im Erbfall beachten müssen und welche Möglichkeiten Sie mit Ihrer Immobilie haben. Der Einfachheit halber schreiben wir aus Sicht des Erbenden.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben:

Eine geerbte Immobilie verändert Ihre wirtschaftliche Situation – positiv oder negativ. Denn Immobilien gehören zu den größten Vermögenswerten. Darüber hinaus darf man den emotionalen Wert nicht unterschätzen. Sicherlich tauchen bald Fragen auf, z. B.:

  • Möchte ich die Immobilie selbst nutzen oder lieber verkaufen? Und kann ich das überhaupt alleine entscheiden? (Häufig existieren Erbengemeinschaften, die gemeinsam über das Erbe verfügen können)

  • Was tun, wenn sich die Immobilie weit weg vom eigenen Wohnort befindet?

  • Wie ist der Zustand und der finanzielle Status des Objektes? (Der Erbende wird offizieller Rechtsnachfolger und übernimmt sowohl Verantwortung und Verbindlichkeiten für die Immobilie. Er erbt also nicht nur das Haus oder die Wohnung, sondern eventuell auch eine nicht abbezahlte Hypothek. Deshalb ist es wichtig, schnellstmöglich den tatsächlichen Wert der Immobilie festzustellen.

  • Welche Fristen gilt es einzuhalten? (Erbschein, Umtragung im Grundbuch, Annahme des Erbes)

Was passiert, wenn mehrere Personen eine Immobilie geerbt haben?

Immobilie geerbt

Immobilie geerbt? Dann gibt es jetzt viel zu bedenken

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Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, kommt es zur Anwendung der gesetzlichen Erbfolge. Und das führt häufig zur Entstehung einer Erbengemeinschaft. Schwierig wird es dann, wenn der Nachlass nur eine Immobilie enthält, in der nicht alle Erbenden wohnen möchten oder können. Nun geht es darum, eine vernünftige Lösung zu finden.

Denn: Ein Miterbe kann zwar nicht die Immobilie verkaufen, seinen Erbanteil aber schon (§2033 BGB). Die restlichen Miterben erhalten dann ein Vorkaufsrecht. Soll die Immobilie als Ganzes verkauft werden, müssen alle Miterben dieses einstimmig beschließen (§2038 BGB). Je größer die Erbengemeinschaft ist, desto schwieriger gestaltet sich ein Konsens. Im Normalfall tritt dann eine der folgenden Möglichkeiten ein:

  • Auszahlung der Miterben: Der zukünftige Eigentümer der Immobilie muss die Miterben auszahlen. Dazu bedarf es eines notariell beurkundeten Vertrages.

  • Einvernehmlicher Verkauf: Viele Erbengemeinschaften entscheiden sich für diese Variante, denn so minimiert sich das Konfliktpotenzial. Ein Verkauf gestaltet sich mit einem neutralen Makler als objektivem Berater und Experten am einfachsten.

  • Teilungsversteigerung: Ohne einstimmige Einigung auf die zukünftige Nutzung der Immobilie droht eine Teilungsversteigerung. Diese kann von nur einem einzelnen Mitglied beantragt werden. Bei einer Teilungsversteigerung erzielt man für Immobilien leider meistens Preise weit unterhalb des Verkehrswerts.

Wichtig: Die Wertermittlung – Wir ermitteln den richtigen Wert Ihrer Immobilie

Wertgutachten-Immobilie geerbt

Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei


Sie sollten wissen, welchen Wert Ihre geerbte Immobilie hat, denn dies ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Gerne ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie kostenfrei für Sie!

Durch ein Gutachten lässt sich der Steuerbetrag feiner bestimmen und Sie können ggf. wertmindernde Eigenschaften Ihrer Immobilie geltend machen. Das lohnt sich insbesondere bei älteren Häusern. Darüber hinaus ist ein Gutachten eine wichtige Grundlage für den Verkauf, die Auszahlung der anderen Erben oder die Versteigerung.

Die Wertermittlung ist ein komplexer Vorgang, denn viele verschiedene Faktoren beeinflussen den zu ermittelnden Wert einer Immobilie. Als Verkäufer tendiert man unterbewusst dazu, den Wert der Immobilie zu hoch einzuschätzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Experten hinzuzuziehen. Gerne übernehmen wir das für Sie.

Vermietung oder Verkauf einer geerbten Immobilie?


Nehmen wir an, Sie haben eine Immobilie geerbt und entscheiden sich, diese nicht selbst zu bewohnen. Dann stellt sich bald die Frage, was nun? Üblicherweise wird die Immobilie dann bald vermietet oder verkauft.
Welches die richtige Entscheidung ist, kommt immer auf den Einzelfall und Ihre persönliche Lage an. Eine Vermietung ist interessant, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie selbst nutzen möchten und/oder einen besonderen emotionalen Wert mit dieser Immobilie verbinden. Sie erhalten dann Mieteinnahmen und können bestenfalls von einem Wertzuwachs profitieren.

Immobilie geerbt

Verkauf oder Vermietung einer geerbten Immobilie?

Interessanterweise entscheiden sich die meisten Erben für einen Verkauf der Immobilie. Das liegt oft daran, dass eine Immobilie immer auch Verpflichtungen mit sich bringt. Der falsche Mieter kann Sie vor große Herausforderungen stellen und eine Menge Ärger verursachen. Darüber hinaus gibt es andere Faktoren, die für einen Verkauf sprechen:

Der Wert der Immobilie droht zu fallen (abhängig vor allem von der Lage und der dazugehörenden Bevölkerungsentwicklung). Lassen Sie sich auch hierzu von einem Profi beraten!

Sie möchten das Geld lieber für etwas anderes ausgeben. Zum Beispiel für Ihre Traumimmobilie oder die Abbezahlung des eigenen Hauskredites.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. Wir betreuen Sie von der Wertermittlung bis zum Verkauf oder der Vermietung.

Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin!

 

Und das sind unsere Spezialisten für Sie:

Unsere Spezialisten für Sie, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben:

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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