Eine aufregende Zeit beginnt, wenn sich Käufer und Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung einig geworden sind. Die meisten Menschen machen diesen wichtigen Schritt nur einmal in ihrem Leben und somit ist er etwas ganz Besonderes. Deshalb möchten wir Ihnen mit diesem Artikel zeigen, was auf Käufer und Verkäufer nach Unterzeichnung des Kaufvertrages zukommt. Was passiert beim und nach dem Notartermin? Welche Aufgaben erwarten Sie in den kommenden Wochen und Monaten? Ab wann darf der Käufer sein neues Zuhause in Besitz nehmen? Jeder Fall ist individuell und die Fristen variieren teilweise sehr, deshalb sind alle Angaben nicht verbindlich bzw. können nach oben und unten abweichen.

Untersuchung-beim-Notar

Vor dem Notarvertrag wird alles genau unter die Lupe genommen

Beim Notar: Gute Vorbereitung sichert schnellen Ablauf

Haben sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie geeinigt, vereinbaren beide Vertragsparteien einen gemeinsamen Notartermin. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag der Immobilie im Beisein von Käufer und Verkäufer. Dieser Vorgang ist in Deutschland verpflichtend, denn nur mit Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrags wird der Haus- oder Wohnungsverkauf rechtskräftig.

Hierzulande ist es üblich, dass der Käufer den Notar auswählt. Gerne empfiehlt Ihnen auch Ihr Immobilienmakler ein gutes Notariat.

Der Notar prüft im Vorfeld, ob alle Bedingungen für den Verkauf gegeben sind. Der Ablauf eines Immobilienverkaufs hört sich zwar kompliziert an, ist aber ein klar gegliederter Prozess. Das Notariat fordert deshalb bei Ihnen bzw. Ihrem Immobilienmakler alle erforderlichen Unterlagen an, um alles gut vorzubereiten. Sie haben dann genügend Zeit, den Vertrag durchzulesen, Fragen zu klären bzw. Änderungswünsche zu äußern.

Dann ist es endlich soweit und der große Tag kann kommen: Der Notartermin.

Bei diesem Termin sind Käufer, Verkäufer und etwaige Immobilienmakler anwesend. Es wird der ganze Vertrag vom Notar noch einmal vorgelesen und erläutert. Auftauchende Fragen können noch geklärt werden und anschließend wird von Käufer und Verkäufer der Kaufvertrag unterschrieben.

 

Grundschuldbestellung zur Immobilien-Finanzierung

Die meisten Käufer nehmen zur Finanzierung des Immobilienkaufs einen Kredit auf, zu dessen Sicherheit oftmals eine Grundschuld eingetragen werden soll. Dazu benötigt man ein Grundschuldbestellungsformular der finanzierenden Bank. Dieses legt der Käufer dem Notar vor und meistens findet die Grundschuldbestellung gleich im Anschluss an die Unterzeichnung des Kaufvertrages statt. Nach dem Notartermin reicht der Notar die Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Die Behörde benötigt ca. 4-6 Wochen für die Eintragung der Grundschuld und das Versenden der entsprechenden Bestätigung. Mit Erhalt des Nachweises über den Grundbucheintrag kann das Kreditinstitut den Immobilienkredit auszahlen.

 

Eine Woche nach Beurkundung des Kaufvertrages

Nach einer hoffentlich angenehmen Beurkundung des Kaufvertrags erhalten Käufer und Verkäufer schnell eine notariell beglaubigte Abschrift des Vertrages. Der Notar stellt für den Käufer den Antrag auf Eintragung einer Auflassung beim zuständigen Grundbuchamt. Durch diese Eintragung sieht jeder, dass der Käufer das Anrecht an der Immobilie hat. Niemand anders kann sich nun dazwischen schummeln ;-).

 

3 bis 12 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages

Das Finanzamt versendet in dieser Zeit den Bescheid für die Grunderwerbssteuer an den Käufer. Nach deren Bezahlung erhält er die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.

Der Notar schickt die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit an den Käufer, sobald Folgendes überprüft ist:

  • Die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an vereinbarter Rangstelle
  • Die Löschung der alten Lasten (falls diese vom Käufer nicht übernommen werden)
  • Die erfolgte Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft beim Verkauf einer Wohnung
  • Vorliegender Negativattest der Gemeinde bei einem Grundstücksverkauf. Dieser bedeutet, dass die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet

Wenn der Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erhalten hat, muss er den Kaufpreis bis zu der vereinbarten Frist überweisen. Die Frist ist Bestandteil des Notarvertrages.

Sobald der Verkäufer den Eingang des vollständigen Kaufpreises auf seinem Konto bestätigt, reicht der Notar beim Grundbuchamt den Antrag auf Umschreibung des Eigentums ein. Der Käufer ist ab jetzt berechtigt, die erworbene Immobilie zu nutzen. Zusätzlich obliegen ihm nun sämtliche Pflichten und Belastungen, wie zum Beispiel die Verkehrssicherungspflicht. Rechnungen, welche die Immobilie betreffen, kann der Verkäufer nun an den Käufer weitergeben.

 

5 bis 12 Monate nach Beurkundung

Nun erfolgt der Eintrag des Käufers als Eigentümer der Immobilie in das das Grundbuch. Der Notar informiert Verkäufer und Käufer durch eine Eintragungsnachricht über den Abschluss des Vorganges. Außerdem geht nun die Gebäudeversicherung auf den Käufer über. Unverzüglich nach Eigentumsumschreibung muss die Gebäudeversicherung informiert werden. Wer dies erledigt, Verkäufer oder Käufer, ist unerheblich. Der Käufer kann die Versicherung nun innerhalb eines Monats kündigen und eine Versicherung seiner Wahl beauftragen. Der Eigentumswechsel ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach der Eigentumsumschreibung anzuzeigen.

 

Nach dem NotarterminAlles in trockenen Tüchern: Was ist noch zu tun?

Als Käufer müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und Ihre neue Adresse registrieren.

Nach dem Kauf muss der Käufer die Versorgungsunternehmen über den Eigentümerwechsel informieren. Dazu gehören Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet. Alle erforderlichen Zählerstände sind abzulesen und ein eventueller Wechsel zu einem anderen Anbieter ist zu prüfen.

Alle Adressänderungen bei Behörden, Banken, Versicherungen und anderen relevanten Stellen müssen vorgenommen werden.

Der neue Hausbesitzer trägt die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege des Eigentums. Deshalb wird empfohlen, regelmäßige Inspektionen durchzuführen, um mögliche Reparaturen oder Wartungsarbeiten frühzeitig zu erkennen. Planen Sie die regelmäßige Wartung von Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen.

Genießen Sie Ihr neues Zuhause: Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, vergessen Sie nicht, Ihr neues Zuhause zu genießen. Auch auf den Verkäufer kommen nun neue Lebensumstände und Möglichkeiten zu. Ein Immobilienkauf bzw. -verkauf bedeutet einen großen, neuen Lebensabschnitt mit hoffentlich viel Freude!