Immobilienverrentung: Wir zeigen Ihnen, was das bedeutet und wie es funktioniert!

Eine Immobilienverrentung bietet älteren Menschen die Möglichkeit, ihr Haus oder ihre Wohnung in eine Immobilienrente umzuwandeln. Das Besondere dabei ist, dass Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben können. Mit der Immobilienrente profitieren Sie von einem absolut sicheren Modell der Altersfinanzierung, da als Basis ein notariell beurkundeter Kaufvertrag vorliegt.

Im Gegenzug erhalten Sie eine vom Verkehrswert der Immobilie abhängige, individuelle Rentenzahlung sowie das Wohnrecht in den eigenen vier Wänden auf Lebenszeit. Die Eintragung im Grundbuch an erster Rangstelle sichert diese Leistungen ab. Wie genau Sie den Vertrag ausgestalten können, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. So sind zum Beispiel Einmalzahlungen anstatt der Rentenzahlung oder eine Kombination aus beidem möglich.

Immobilienverrentung – Ihre Vorteile:

Unser kostenfreier und unverbindlicher Leibrenten-Check für Sie:

Ihr Ansprechpartner zum Thema Immobilienverrentung:

Ihr Ansprechpartner zum Thema Immobilienverrentung:

Johann Meier

Johann Meier
Geschäftsführer RE/MAX Living Immobilien
in München-Trudering und Haar

E-Mail: johann.meier@remax.de
Tel: 089 456 78 46-22

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Für wen ist die Immobilienverrentung sinnvoll? Hier sehen Sie einige Beispiele:

Immobilienverentung-vererben
Immobilienverrentung-knappesGeld
Immobilienverrentung-Pflege

Die 4 Schritte zu Ihrer Immobilienverrentung:

Zahl Eins bei RE/MAX Living

Gerne führen wir mit Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch (089 456 78 46-22), per E-Mail (johann.meier@remax.de) oder online einen Termin mit unserem Geschäftsführer Johann Meier. Wir erläutern Ihnen alle Details zu Ihrer Immobilienrente und gehen gerne auf Ihre persönlichen Fragen ein.

Zahl zwei bei RE/MAX Living

Bei Interesse an einem individuellen Angebot erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein Wertgutachten Ihrer Immobilie. Damit erhalten wir die Grundlage, die wir für die Berechnung der Leibrente benötigen.

Zahl drei bei RE/MAX Immobilien

Wir unterbreiten Ihnen ein Vertragsangebot mit der berechneten ­Immobilienrente. Grundlage ist dabei das vorhandene Wertgutachten. Gemeinsam besprechen wir die Details und klären Ihre Fragen. Wir begleiten Sie bei den nächsten Schritten und wenn Sie möchten, gerne auch darüber hinaus.

Zahl 4 für Immobilienseite von RE/MAX

Notarielle Beurkundung des Vertrages zur Immobilienverrentung. Der Notar veranlasst die Eintragung zum lebenslangen Wohnrecht und zur Rentenzahlung in das Grundbuch. Jetzt kann es losgehen und schon bald erhalten Sie die erste Zahlung 🙂

Immobilienverrentung-Vorteil

Eignet sich meine Immobilie
für die Verrentung?

Für die Immobilienverrentung kommen Ein- und Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen infrage. Auch ein Gewerbeanteil ist möglich. Sogar Restschulden von 20-50 % des Verkehrswertes stellen normalerweise kein Problem dar.

Immobilienverrentung-Erbe

Informationen für Erben und Vererbende

Die Immobilienverrentung bietet Sicherheit. Denn die Eltern bleiben in vertrauter Umgebung wohnen und die Kinder müssen sich keine Sorgen über die finanzielle Belastung machen. Über eine Einmalzahlung ist es möglich, das Erbe schon zu Lebzeiten zu verteilen.

Immobilienverrentung-Instandhaltung

Instandhaltung: Kein Problem
bei der Verrentung

Passende Handwerker suchen, Preise vergleichen und aufpassen, dass gut gearbeitet wird: Die Instandhaltung der eigenen Immobilie bereitet vielen Senioren große Sorgen und Kosten. Bei der Immobilienverrentung ist dies kein Thema mehr.

Nießbrauch und Wohnrecht was ist der Unterschied?

Bei einer Immobilienverrentung erhalten Sie neben einer Geldleistung auch ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Hierzu gibt es feste, gesetzliche Regelungen:

§1030 ff BGB regelt den gesetzlichen Nießbrauch. Hier bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer mit lebenslangem Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie. D. h., dass Sie selbst nach einem Auszug finanziell von dem Haus oder der Wohnung profitieren. Der Nachteil besteht darin, dass auch die Lasten (Instandhaltung) bei Ihnen liegen. Der neue Eigentümer könnte sogar Haftungsansprüche gegen Sie oder Ihre Erben geltend machen, sollten Sie sich seiner Ansicht nach zu wenig um die Immobilie kümmern.

§ 1093 BGB regelt das gesetzliche Wohnrecht. Vorteilhaft ist hier, dass der neue Eigentümer für die Instandhaltung verantwortlich ist und Sie somit keine Verpflichtungen und Kosten haben. Allerdings endet Ihr Wohnrecht mit Ihrem Auszug aus der Immobilie.

Bei unserem Modell der Immobilienverrentung kombiniert die Deutsche Leibrenten AG das Beste von beidem. Sie erhalten neben der Rente ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht und brauchen sich nicht um die Instandhaltung der Immobilie zu kümmern.

Unser Ratgeber „Immobilienverrentung“ zum kostenfreien Download:

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Unser Partnerunternehmen ist
Marktführer bei Immobilienverentung

Immobilienverrentung mit RE/MAX Living Immobilien in München-Trudering und Haar.

Genderklausel: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf unserer Website die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.