Denkmalschutz-Immobilien – eine lohnenswerte Kapitalanlage

Eine Immobilie unter Denkmalschutz: Das bedeutet nicht nur ein einzigartiges Wohnflair, sondern auch finanzielle Besonderheiten. Sie tragen mit der Investition zum Erhalt unseres Kulturgutes bei und erwerben eine steuerlich attraktive und wertbeständige Immobilie. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt:

Kapitalanlage Denkmalschutz

Denkmalschutz ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Jedes der 16 Bundesländer verfügt über sein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG). Erfüllen Gebäude die notwendigen Kriterien für ein Baudenkmal, trägt die lokale Denkmalbehörde die Immobilie in eine Denkmalliste ein.

Da der Erhalt von Denkmälern dem Staat sehr wichtig ist, beteiligt er sich durch Steuervergünstigungen an Ihrer persönlichen Vermögensbildung. Reparatur- und Modernisierungs-Aufwendungen der Denkmal-Immobilien gehören zu den förderungswürdigen Maßnahmen und sind deshalb steuerlich absetzbar.

Sprechen Sie Sanierungen und Modernisierungen vorher mit der Denkmal-Behörde ab, denn der historische Charakter einer Denkmal-Immobilie darf nicht einfach so verändert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Steuerliche Vorteile von Denkmalschutz-Immobilien: 

Profitieren Sie bei Denkmalschutz-Immobilien von besonderen Förderungen

Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) beträgt in den ersten zwölf Jahren 100 % der Sanierungskosten. Sie können die Kosten in den ersten acht Jahren mit jährlich 9 % und im
9. bis 12. Jahr mit je 7 % abschreiben. Bewohnen Sie das Denkmal selbst, können Sie 90 Prozent über zehn Jahre absetzen, also 9 % pro Jahr.
Voraussetzung für die Denkmal-AfA ist, dass Sie mit den Sanierungen erst nach dem Kauf der Immobilie beginnen. Lassen Sie das Vorhaben dazu bei der zuständigen Behörde genehmigen und legen Sie die Bescheinigung dem Finanzamt vor.

Als Vermieter profitieren Sie zusätzlich von der regulären Absetzung für Abnutzung (AfA). Dadurch können Sie zusätzlich zu den Instandhaltungskosten auch die Anschaffungskosten der Immobilie (Gebäudewert) von der Steuer abschreiben. Das sind je nach Baujahr des Gebäudes entweder 2 % über 50 Jahre (Baujahr nach 1924) oder 2,5 % über 40 Jahre (Baujahr vor 1924).

Die staatliche Förderbank KfW bietet seit einigen Jahren vereinfachte Fördervoraussetzungen für Denkmal-Gebäude an. Eigentümer von Baudenkmälern profitieren deshalb von zinsgünstigen Förderkrediten für Komplett- oder Teilsanierungen

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