Erneuerbare Energien findet man inzwischen bei jedem zweiten Neubau in Deutschland. Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die betreffenden Anforderungen. Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Der größte Anteil der Anforderungen bezieht sich auf Neubauten, aber auch bei Bestandsgebäuden gibt es eine Nachrüstpflicht (Heizung, Geschossdecken, Außenfassade). Wir geben einen kurzen Überblick über beliebte alternative Energien.
Erneuerbare Energien: Die Kraft der Natur nutzen
Seit dem 1. Januar 2009 sind Bauherren dazu verpflichtet, einen Teil des Wärmeenergiebedarfs ihrer Immobilie mit erneuerbaren Energien zu decken. So wollte es das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das seit 2020 ins GEG integriert ist. Sogar der Anteil der jeweils gewählten Energiequelle am gesamten Bedarf ist genau vorgeschrieben.
Im Jahr 2020 wurde erstmals über die Hälfte der Neubauten (50,5 Prozent) mit Anlagen ausgerüstet, die nicht zusätzlich, sondern überwiegend mit erneuerbaren Energiequellen arbeiten. Dies sagt ein aktueller Bericht des Statistischen Bundesamts. Beispiele hierfür sind Wärmepumpen, Solarthermie, Holz, Biogas oder Biomasse. Die bevorzugte Primärquelle war die Wärmepumpe (45,8 Prozent), gefolgt von der konventionellen Gasheizung. Neue Ölheizungen werden nur noch in 0,7 Prozent der Neubauten eingebaut. Der Großteil der Eigentümer, die erneuerbare Energien als zusätzliche Energiequelle verwenden, entschied sich für Solarthermie und Holz.
Nachrüstpflicht an Bestandsbauten
Für Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern bestehen einige Austausch- und Nachrüstpflichten mit unterschiedlichen Regelungen und Förderungsmöglichkeiten. Darüber hianus gibt es „bedingte Anforderungen“, die Sie nur beachten müssen, wenn Sie das Gebäude sowieso modernisieren möchten. Ausgetauscht werden müssen zum Beispiel bestimmte Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung). Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Ferner gibt es eine Dämmpflicht der obersten Geschossdecke oder des Daches, hier bestehen jedoch viele Sonderlösungen und Ausnahmen.
Alternative Energiequellen für Gebäude
Wer auf alternative Energiequellen für Heizung und Warmwasser umrüsten möchte, muss bei der Entscheidung für eine bestimmte Technik über die Kosten hinaus verschiedene weitere Aspekte berücksichtigen: Neben dem Dämmzustand und der Lage des Hauses spielt auch der Platzbedarf eine Rolle. So braucht eine Heizung mit Holzpellets einen Lagerraum für den Brennstoff. Wenn die neue Heizung eine Ölheizung ersetzen soll, stellt dies meistens kein Problem dar. Der Einbau einer Holzpelletsheizung ist deshalb gerade für ältere Bestandsgebäude eine gute Lösung. Der Pelletkessel als Zentralheizung versorgt das gesamte Gebäude mit Wärme für Heizung und Brauchwasser.
Platz benötigt auch eine Wärmepumpenheizung, die als primäre Energiequelle sehr beliebt ist. Sie entzieht der Umwelt (Luft, Grund-/Oberflächenwasser oder Erdreich) Wärme und hebt sie auf ein höheres Temperaturniveau an, um das Hausinnere zu beheizen. Sie funktioniert am besten in gut gedämmten Häusern, idealerweise mit einem Flächenheizsystem wie einer Fußbodenheizung. Effizienz und Investitionskosten der Wärmepumpenheizung hängen davon ab, welche natürliche Wärmequelle genutzt wird.
Wie der Name schon sagt, nutzt die Solarthermie Licht und Wärme der Sonne. In den Kollektoren (flache Kästen oder Röhren auf dem Hausdach) zirkuliert eine Flüssigkeit, welche die aufgenommene Wärme über einen Wärmetauscher an die Warmwasser- und Heizanlage weiterleitet. Wesentlicher Bestandteil ist ein ausreichend großer Warmwasserspeicher, da der Wärmebedarf im Haus meist dann am größten ist, wenn die Sonneneinstrahlung nicht so intensiv ist. In Verbindung mit Smart-Home-Technik kann man das Warmwasser auch direkt für Wasch- und Spülmaschine verwenden.
Eneuerbare Energien mit Alternativen für Hausbesitzer
Hauseigentümer, die nicht in erneuerbare Energien investieren wollen, können auch andere Maßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. So kann man zum Beispiel ein Nah- oder Fernwärmenetz nutzen, das zum Teil mit erneuerbaren Energien oder auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betrieben wird. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt man gleichzeitig Strom und Heizwärme. Die durch den Einsatz eines Brennstoffes (z. B. Gas) erzeugte Abwärme wird in ein angeschlossenes Heizsystem eingespeist und so als Nah- oder Fernwärme genutzt. Der in KWK-Anlagen eingesetzte Brennstoff hat einen höheren Nutzungsgrad als konventionelle Stromgeneratoren. Das senkt den Kraftstoffverbrauch und reduziert die Kohlenstoffdioxid-Emission.
Haben Sie weitere Beispiele zu erneuerbaren Energien fürs Haus? Dann schreiben Sie uns! Informationen zu finanziellen Förderungen gibt es unter www.bafa.de. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder einen Energieausweis für Ihr Haus erstellen lassen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne weiter. Hier geht es zu unserer Kontaktseite.