Und wieder stecken wir mitten drin in dieser schwierigen Zeit. Corona betrifft alle Menschen und alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Der nun schon bekannte Corona-Virus Sars-CoV-2 beeinflusst unser Leben zum wiederholten Male in beträchtlichem Ausmaß. Wir alle müssen die Regeln einhalten, damit es eine baldige Aussicht auf Besserung gibt. Denn an oberster Stelle steht immer die Gesundheit der Menschen.

Was bedeutet Corona für den Immobilienbereich?

Auch wenn es für Immobilienmakler kein Tätigkeitsverbot per se gibt, dürfen Ladenlokale derzeit nicht öffnen. Auf Publikumsverkehr muss wie in fast allen anderen Geschäften verzichtet werden. Auch in anderen Bereichen der Maklertätigkeit müssen die Menschen selbstverständlich geschützt werden. Egal ob Käufer, Verkäufer, potenzieller Mieter oder Vermieter. Und auch der Immobilienmakler muss geschützt werden. Für uns alle gemeinsam gilt, dass wir uns an die vorgegebenen Maßnahmen halten müssen, um das Virus an seiner Ausbreitung zu hindern.

Auch wenn die Situation nicht erfreulich ist, müssen wir alle das Beste aus ihr machen. Natürlich stehen wir unseren Kunden wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Sie können unser Büro zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch unter 089 4567846-0 sowie per E-Mail unter living@remax-living.de erreichen. Ihr persönlicher Makler steht Ihnen nach Absprache auch darüber hinaus gerne zur Verfügung. Im Folgenden geben wir Ihnen ein paar Erklärungen, Tipps und Anregungen für die Corona-Zeit:

 

Darf ich meine Immobilie derzeit noch verkaufen oder vermieten?

Ja, Sie dürfen. Jedoch gelten auch hier Einschränkungen je nach aktueller Lage. Eine Besichtigung des Objektes mit potenziellen Kunden darf momentan nur dann stattfinden, wenn es unbedingt notwendig ist. Und dann auch nur im Rahmen von Einzelbesichtigungen. Massenbesichtigungen sind derzeit verständlicherweise untersagt. Grund ist die schärfere Beschränkung von Sozialkontakten, nach der höchstens zwei Personen Kontakt miteinander haben dürfen (Eine Ausnahme gilt bei Personen desselben Haushalts). Selbstverständlich gelten auch hier die Abstandsgebote von mindestens 1,5 Metern.

Ein dringender Fall zur Besichtigung kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn ein Umzug in eine andere Stadt ansteht. Oder wenn die alte Wohnung gekündigt bzw. verkauft wurde und nun Ersatz beschafft werden muss. Hintergrund ist darüber hinaus, dass gerade in Ballungszentren Wohnraum weiterhin bereitgestellt werden muss. Für alle nicht dringenden Besichtigungen gilt, dass sie momentan nicht persönlich durchgeführt werden dürfen. Anstelle dessen sollte der Termin verschoben oder elektronisch durchgeführt werden. Viele Fragen zu der Immobilie können per Telefon oder Video geklärt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wie das im konkreten Fall aussehen könnte.

Virtuelle Besichtigungen in Zeiten Coronas

Selbst nach einer Lockerung der aktuellen strengen Ausgehbeschränkungen, sollten Besichtigungen nur mit wirklich interessierten und infrage kommenden Personen durchgeführt werden. Wirklich Interessierte filtern Sie zum Beispiel durch eine 360-Grad-Besichtigung heraus. Also durch eine virtuelle Führung durch die Immobilie. Der Interessent erhält hier einen umfassenden Eindruck Ihres Objekts. Befinden sich Mieter in der Wohnung bzw. im Haus, sollte man zurzeit möglichst von Besichtigungen absehen. Dies gebietet der Schutz für den Mieter.

Wenn sich der Interessent die Immobillie virtuell angesehen hat und weiterhin Interesse äußert, kann man ihn um Folgendes bitten: Eine Finanzierungsbestätigung (bei einem Verkauf der Immobilie), Gehaltsnachweise und eine SCHUFA-Auskunft (bei einer Vermietung). Sind Sie (und der Makler) anschließend der Meinung, dass die Person wirklich kaufen oder mieten will und kann? Erst dann sollten Sie eine Einzelbesichtigung durchführen. Sie schließen so die Fälle des sogenannten Besichtigungstourismus aus. Auf jeden Fall sollten dann Handschuhe, Desinfektionsmittel und Überschuhe für das Schuhwerk bereitstehen.

 

Tipps zur Besichtigung während der Corona-Situation:

  • Auf Körperkontakt verzichten: Verzichten Sie auf Händeschütteln und achten Sie auf die Nies- und Hustenetikette. Halten Sie einen Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern.
  • Kein Austausch von Dokumenten: Schicken Sie diese dem Interessenten per E-Mail oder Post zu.
  • Vermeiden Sie Kontakt zu Gegenständen: Lassen Sie die Innentüren offen, so lässt sich vermeiden, die Türklinken zu berühren. Fassen Sie nichts an und öffnen Sie keine Schränke und Schubladen. Desinfizieren Sie alle Kontaktflächen gründlich.

 

Kann ich derzeit einen Immobilienmakler beauftragen?

Ja, Sie können. Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragen, umgehen Sie komplett den Kontakt mit dem Interessenten. Der professionelle Makler wird dann geeignete digitale Medien nutzen, um für Sie einen passenden Käufer oder Mieter zu finden. Dazu gehört zum Beispiel die bereits angesprochene virtuelle Führung. Darüber hinaus Video-Telefonkonferenzen und professionell gestaltete und produzierte Exposés, die dem Interessenten per Post zugestellt werden.

 

Lerne ich den Käufer oder Mieter vor Vertragsunterzeichnung kennen?

Ja, das sollten Sie! Trotz der derzeit schwierigen Situation sollten Sie Ihren Käufer oder Vermieter kurz kennenlernen – sei es durch eine Videokonferenz oder durch ein persönliches Treffen. Ein professioneller Makler stellt Ihnen dafür einen Besprechungsraum zur Verfügung. Abhängig von der aktuellen Lage nimmt hieran nur die erlaubte Personenanzahl teil. Ebenso stellt der Makler Gesichtsmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc. zur Verfügung. Wenn kein persönlicher Kontakt gewünscht ist, organisiert der beauftragte Immobilienmakler eine Videokonferenz. Hier sind dann alle Beteiligten anwesend.

 

Kann ich bei einem Verkauf überhaupt zum Notar gehen?

Ja, das dürfen Sie. Gemäß §30 Abs. 4 Satz 2 InfektionsschutzG ist der Gang zum Notar ein trifftiger Grund im Sinne der Ziffer 5 der Bayerischen Allgemeinverfügung zur (ab dem 21.03.2020) geltenden Ausgangsbeschränkung. Dieses gilt zunächst bis zum 03.04.2020. Bitte beachten Sie allerdings, dass der Besuch in einem Notariat auf das Notwendigste zu beschränken ist. Darüber hinaus dürfen Sie das Notariat nicht besuchen, wenn Sie unter Coronaverdacht stehen oder vor kurzem in einem Risikogebiet waren und noch keine 14-tägige Quarantäne eingehalten haben. Bitte bringen Sie zu dem Termin nur notwendige Begleitpersonen mit. Zur Unterzeichnung eines Kaufvertrages dürfen Sie gerne Ihren eigenen, urkundsechten Kugeschreiber mitbringen.

Sie sehen, es gibt viele Einschränkungen und Veränderungen, aber das Leben steht nicht still. Gemeinsam mit Ihnen werden wir diese Krise durchstehen. Da sich die Lage jederzeit ändern kann und damit auch die Auswirkungen auf Ge- und Verbote, wenden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit an uns. Wir informieren uns laufend über den aktuellen Stand und wissen, was man gerade tun darf und was nicht. Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie besonnen und gesund!

Herzlichst Ihr Team von RE/MAX Living Immobilien in Haar und Trudering.