Die Teilungsversteigerung kommt als Lösung bei einer Scheidung in Betracht. Diese bringt leider nicht nur eine Menge emotionaler und rechtlicher Probleme mit sich. Darüber hinaus müssen Sie meistens auch klären, wie Sie den gemeinsamen Besitz aufteilen wollen. Im Gegensatz zu Geld stellt sich die Aufteilung von Immobilien dabei schwieriger dar. Sollten Paare keine gemeinsame Lösung finden, droht möglicherweise eine Teilungsversteigerung. Allerdings ist diese oft mit Nachteilen für den Eigentümer verbunden.
Es ist allgemein bekannt, dass man ein Jahr getrennt leben muss, bevor man sich scheiden lassen kann. Oftmals kümmern sich die Paare erst danach um die Aufteilung des Besitzes. Sollte aber einem Paar bereits vor der Vollendung des Trennungsjahres bewusst sein, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die gemeinsame Immobilie auch schon vorher verkauft werden. Denn so kann das Paar den Verkaufserlös einfacher aufteilen und beide Partner können ihren Neuanfang planen oder ihre eventuellen Bankverbindlichkeiten tilgen.
Ist das Trennungsjahr vorüber, kann einer der Noch-Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Damit nun alles reibungslos läuft und man nicht letztendlich doch noch beim Anwalt landet, kann ein Immobilienprofi helfen. Dieser hilft bei der Abwägung der Interessen. Entschließt sich das Paar dazu, dass die Immobilie später einmal an die Kinder vererbt werden soll, kann man diese vorerst auch vermieten. Die Einnahmen dienen dann zum Beispiel dazu, den Kredit bei der Bank zu tilgen.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Partner die Immobilie behält. Allerdings muss der andere Partner dann ausgezahlt werden. Kann das Paar sich nicht über den Auszahlungsbetrag einigen, droht oft eine Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung ist ein Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Durch die Teilungsversteigerung wird nicht teilbares Vermögen in teilbares Vermögen umgewandelt.
Meist ist die Teilungsversteigerung eine eher ungünstige Lösung, da die Immobilie meist unter Wert verkauft wird. Denn viele Schnäppchenjäger wittern ihre Chance auf eine neue Immobilie. Zwar hat der eine Partner die Chance, auf diese Weise den anderen Teil der Immobilie günstig zu erwerben. Aber er geht auch das Risiko ein, dabei von anderen Bietern überboten zu werden und somit nicht der neue Eigentürmer zu werden. Damit wird der Preis der Immobilie höher als das vorhandene Budget und die Immobilie geht so an eine fremde Person. Weiterhin entstehen auch andere, zusätzliche Kosten. Man sollte circa 1.000 – 2.500 Euro für einen Sachverständigen einplanen. Zusätzliche entstehen Kosten für den Notar und die Abwicklung.
Ein Profi-Makler hilft Ihnen dabei, diese Kosten zu vermeiden. Als neutrale Instanz berät er mit seinem Fachwissen und hilft dabei, eine optimale Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden.
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Trennungsphase ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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