Das Wort „Homeoffice-Pauschale“ ist neu, entstanden durch die Corona-Pandemie. Wer hätte früher gedacht, dass Diskussionen über ein Arbeiten von zuhause aus so wichtig werden? Ein ganz neuer Aspekt, der unser Leben im Allgemeinen und das Wohnen im Besonderen betrifft. Das Homeoffice wurde für viele Beschäftigte zum Alltag, denn die am 27. Januar in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass Arbeitgeber überall dort Heimarbeit ermöglichen müssen, wo es möglich ist. Was dabei zusätzlich anfällt an Kosten für Strom Wasser, Heizung und Telefon, soll durch die Homeoffice-Pauschale ausgeglichen werden.

Arbeiten von Zuhause

Wer nicht schon vorher regelmäßig von zu Hause aus gearbeitet hat und kein häusliches Arbeitszimmer besitzt, muss beim Homeoffice improvisieren. Es gilt, sich eine Arbeitsecke in den eigenen vier Wänden einzurichten. Oder man klappt einfach sein Laptop auf dem Esszimmertisch oder auf der Couch auf. Aber das ist nicht sehr komfortabel. Die Kosten für häusliches Arbeiten waren bislang nur abzugsfähig, wenn dafür ein abgeschlossener Raum zur Verfügung steht. Darüber hinaus musste dieser Raum zumindest zu 90 Prozent ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden.

Bundestag und Bundesrat beschlossen im Dezember die Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021. Denn so können in Corona-Zeiten auch Angestellte, Gewerbetreibende und Freiberufler zumindest einen Teil der Nebenkosten absetzen, die das Homeoffice verursacht. Die Pauschale gilt für alle, die ihren vorhandenen Arbeitsraum in Pandemiezeiten nicht nutzen dürfen oder können. Die Voraussetzung bei Arbeitnehmern ist, dass der Vorgesetzte das Homeoffice angeordnet hat. Eine Aufforderung oder Empfehlung reicht nicht aus, um den Pauschbetrag geltend zu machen.

Ob und wie ein Arbeitszimmer steuerliche Berücksichtigung findet, regelt das Einkommensteuergesetz in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b. Pro Kalendertag, also an Tagen, an denen die berufliche und betriebliche Tätigkeit von zu Hause aus ausgeübt wird, können 5 Euro Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Damit sollen anfallende Kosten für Strom, Internet, Heizung, Warmwasser und Telefon abgegolten werden. Die Höchstgrenze liegt bei 600 Euro, was 120 Kalendertagen entspricht. Die Pauschale ist personenbezogen. Arbeiten also mehrere Mitglieder der Familie im Homeoffice, kann jeder von ihnen den jeweils angefallenen Betrag in der Steuererklärung geltend machen.

Der Haken bei der Homeoffice-Pauschale

Doch die Homeoffice-Pauschale hat einen Haken. Der Pauschbetrag von bis zu 600 Euro kann nämlich nicht zusätzlich geltend gemacht werden, sondern wird auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro angerechnet. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über dieser Grenze liegt, weil er zum Beispiel Einrichtungsgegenstände wie Büromöbel, Laptop oder Drucker anschaffen muss, profitiert also davon. Bei allen anderen verpufft die Maßnahme.

Falls vorhanden, sollten Sie das separate Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Gleichzeitig verzichen Sie auf die Homeoffice-Pauschale. Die anteilige Miete wirkt sich immer vorteilhafter aus als die neue Pauschale. Wer auf eigene Kosten einen Arbeitsraum außerhalb der eigenen Räumlichkeiten anmietet, kann die gesamten Kosten für diesen Raum von der Steuer absetzen. Logischerweise können die Homeoffice- und die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer nicht zusammen geltend gemacht werden. Bei einem einfachen Arbeitsweg von etwa 17 Kilometern sind die steuerlichen Vorteile durch die Fahrtkosten größer als durch das Arbeiten von zuhause aus.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine steuerliche Beratung darstellt!
Quellen: ivd.net, steuertipps.de, bundesregeirung.de, zdf.de, tagesschau.de, lohn-info.de, focus.de, bgbl.de (Bundesgesetzblatt).

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