Wissen Sie, wie man eine Wohnfläche richtig berechnet? Bei den derzeitigen Miet- und Kaufpreisen in Ballungszentren ist es wichtig, die genaue Wohnfläche zu kennen. Ein paar Quadratmeter mehr oder weniger, das ist nicht unerheblich. Doch wie misst man richtig? Wir geben Ihnen hier die wichtigsten Fakten an die Hand:

Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien spielt die Wohnfläche eine große Rolle für die Bemessung des Miet- oder Kaufpreises. Sie gehört zu den wichtigsten Bestandteilen eines Bauantrags. Am besten geeignet ist dafür die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dort ist genau aufgeführt, was in die Wohnfläche einfließt und was nicht. Einige Räume werden auch nur zum Teil angerechnet. So kann eine Immobilie schnell mal größer oder kleiner werden.

Warum ist die richtige Berechnung wichtig?

Schätzungen des Deutschen Mieterbundes zufolge liegen rund zwei Drittel der Mietverträge falsche Berechnungen zugrunde. Das wirkt sich auch bei der Berechnung der Betriebskosten aus. Der BGH entschied, dass eine Mietminderung bei Abweichung der angegebenen Wohnfläche um mehr als zehn Prozent gerechtfertigt sei. Unerheblich sei dabei, ob die Quadratmeterzahl mit einer „ca.“ Angabe vermerkt ist.

Welche Flächen gehören laut Wohnflächenverordnung zur Wohnfläche?

  • Wohnzimmer
  • Schlaf- und Kinderzimmer
  • Küchen
  • Esszimmer
  • Flure und Dielen
  • Badezimmer und Toilettenräume
  • Neben- und Abstellräume
  • Wintergärten , Schwimmbäder, Sauna-, Fitnessräume u.ä.Bis höchstens zur Hälfte ihrer Fläche rechnen Sie an: Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten

 

Was gehört nicht zur Wohnfläche?

  • Kellerräume
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Wasch- und Trockenräume
  • Bodenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

Ziehen Sie Folgendes von der errechneten Fläche ab: Schornsteine und Mauervorsprünge, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 m², die in ganzer Raumhöhe durchgehen, Türnischen, Vormauerungen und Verkleidungen, sofern ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt und sie eine Höhe von mehr als 1,50 m aufweisen

Voll berechnen dürfen Sie die Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2,00 m. Ebenso Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,50 m² haben.

Zur Hälfte berechnen Sie die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1,00 m und weniger als 2,00 m.

Berechnen Sie nicht die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter Höhe. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns, hier geht es zu unserer Kontaktseite 🙂