Gerne berichten wir hier kurz über die Vorteile des Bieterverfahrens. Denn in den letzten Monaten hat sich dieses Verfahren als beliebte Verkaufsmethode in München bewährt. Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ergeben sich hierdurch viele Vorteile.

Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens

Bei Verkäufern ist das Bieterverfahren eine beliebte Vermarktungsmethode. Ensprechend oft wenden Immobilienmakler es bei Objekten mit anzunehmend hohen Anfragen an. Die Vorteile für den Verkäufer sind zum Beispiel ein geringer Aufwand an Besichtigungen. Die erhebliche Zeitersparnis und vor allem die Erzielung des maximalen Verkaufspreises sind schlagende Argumente. Der Verkäufer erkennt schnell das Marktinteresse und muss sich nicht lange Zeit mit dem Verkauf beschäftigen.

Durch die freie Auswahl seiner Preisvorstellung und einer fairen Auswahl des Käufers ergeben sich auch für ihn Vorteile. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass mehrere Interessenten vorhanden sind. Der Verkäufer muss nicht das höchste Angebot annehmen, er ist frei in seiner Auswahl. Also auch Symphatie oder andere Gründe können zum Erfolg führen!

Nachteile sind vor allem die festen Termine. Verkäufer und Käufer können sie nicht individuell abstimmen und nicht jeder Interessent hat Zeit an dem vorgegebenen Besichtigungstermin. Auch ist es im Normalfall nicht möglich, die Immobilie ein zweites oder drittes Mal anzusehen.

Ablauf des Bieterverfahrens:

Der Immobilienmakler bewirbt die Immobilie nach Absprache mit einem Mindestangebotspreis. Üblicherweise lädt der Makler alle Interessenten gleichzeitig zu einer Besichtigung ein, um die Steigerung der Gebote durch die Konkurrenz zu fördern. Nun haben die Interessenten ca. 2 Wochen Zeit, ihr Gebot schriftlich abzugeben. Dabei handelt es sich um den maximalen Preis, den sie für diese Immobilie zahlen würden.

Das Gebot muss über dem Mindestangebotspreis liegen. Der Verkäufer bzw. Makler behandelt das Angebot diskret und vertraulich. Das Angebot ist von beiden Seiten aus nicht bindend. Sobald die Angebotsfrist abgelaufen ist, setzt sich der Makler mit dem Höchstbietenden in Verbindung. Er bittet ihn normalerweise um eine Finanzierungsbestätigung und bespricht das weitere Vorgehen, wie zu Beispiel den Notartermin.

Das Kaufangebotsverfahren ist also keine Auktion! Der Verkäufer ist frei in seiner Entscheidung, ob er das Angebot annimmt. Auch der Käufer ist nach Abgabe des Angebotes bis zum Notartermin nicht gebunden.

Was ist DAVEit, das digitale Angebotsverfahren?

Inzwischen gibt es auch ein digitales Angebotsverfahren. Bei RE/MAX heißt es DAVEit. Wie bei jedem Immobilienverkauf besichtigen wir die Immobilie gemeinsam mit den Kaufinteressenten und geben alle wichtigen Informationen. Die Interessenten erhalten danach per E-Mail eine Einladung zum digitalen Angebotsverfahren. Dieses Verfahren heißt DAVEit.

Die Kaufinteressenten können ihr Kaufangebot bequem und stressfrei online abgeben. Wir stehen Käufern und Verkäufern natürlich gerne die ganze Zeit über beratend zur Seite und erklären alle gewünschten Details. Die Angebotsabgabe erfolgt jedoch nicht auf Papier, sondern online mit DAVEit. Der Verkäufer kann aus zwei Möglichkeiten zur Angebotsabgabe auswählen: das „geschlossene“ oder das „offene“ DAVEit-Verfahren.

Durch DAVEit ist es möglich, sich vor der Angebotsabgabe in aller Ruhe mit allen Beteiligten zu beraten. Das Kaufangebot kann danach bis zur Angebotsfrist ohne Zeitdruck bequem und sicher online abgegeben werden. Die Verkäufer finden so unter allen Interessenten den bestmöglichen Käufer. Auf unserer Seite zum digitalen Angebotsverfahren erfahren Sie mehr darüber. Dazu einfach hier klicken.

Fazit: Das Bieterverfahren ist eine elegante Methode, um eine Immobilie schnell und fair zu veräußern. Möchten Sie mehr dazu erfahren? Dann klicken Sie hier, um auf unsere Kontakseite zu kommen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem kostenfreien Gespräch.