Sicherlich wissen Sie, dass man den Eigentumsübergang einer Immobilie nicht so einfach per Handschlag besiegeln kann. Dazu ist der Wert viel zu hoch und der Gesetzgeber schützt seine Bürger deshalb mit strengen Vorschriften. Wie kommt man nun an seine Traumwohnung/ Traumhaus bzw. an seinen Wunschkäufer? Was gibt es zu beachten?

Stellen Sie sich vor, Käufer und Verkäufer einigen sich über Kaufpreis und Einzugsdatum. Dann ist alles geklärt und man muss nur noch einen Kaufvertrag aufsetzen, oder? So einfach funktioniert der Verkauf einer Immobilie in Deutschand leider nicht (oder heißt es besser: zum Glück?). Der Gesetzgeber legte die Spielregeln ganz deutlich fest. Sie dienen dem Schutz des Käufers und auch des Verkäufers. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Notar, um den man nicht herumkommt. Denn ohne Notar ist keine Übertragung von Wohneigentum möglich.

Eigentumsübergang – REMAX Living fasst das Wichtigste zusammen:

Der erste wichtige Schritt ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie. Dazu gehören Zeitpunkt, Kaufpreis, Sonderabsprachen u.a. Nun gilt es, den Notar zu kontaktieren. Das können die Parteien selbst machen oder der beauftragte Immobilienmakler erledigt das für sie. Der Notar setzt einen notariellen Kaufvertragsentwurf auf. Hierin hält er alle Punkte schriftlich fest, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zuvor besprochen wurden. Das sind zum Beispiel Zahlungsbedingungen, Sonderabsprachen etc. Die Kosten für den Notar trägt in der Regel der Käufer.

Nun prüfen die Vertragspartner den Kaufvertragsentwurf und nehmen eventuelle Änderungen vor. Manchmal empfiehlt sich die Hinzunahme eines Anwalts oder Gutachters, wenn sich der Sachverhalt etwas komplizierter darstellt. Nach der Prüfung des Kaufvertrags vereinbart man einen gemeinsamen Notartermin. Bei diesem Termin liest der Notar zunächst den Kaufvertrag noch einmal Punkt für Punkt vor. Er klärt den Käufer und Verkäufer über die Konsequenzen und die weiteren Schritte auf.

Wundern Sie sich nicht über das Tempo des Vorlesens. Der Notar geht davon aus, dass Sie den Vertrag vorher gelesen haben und alle Punkte besprochen sind. Im Vertrag steht unter anderem der Termin, ab wann der Käufer für die Immobilie verantwortlich ist. Am Ende des Vertrages unterschreiben beide Parteien mit Vor- und Zunamen, die Personalien wurden zuvor aufgenommen. Mit der Unterschrift ist der Käufer nun allerdings noch nicht der Eigentümer der Immobilie.

So funktioniert der Eigentumsübergang bei einer Immobilie

Rechtlich wird der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch zum Eigentümer der Immobilie. Der endgültige Eigentumsübergang erfolgt, sobald der Käufer den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer gezahlt hat. Dann veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung und die Eintragung im Grundbuch. Häufig dauert das einige Wochen. Zum Schutz des Käufers trägt man deshalb eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach der Unterschrift belastet oder noch an jemand anders veräußert. Bei der Grundbucheintragung löscht der Sachbearbeiter die Auflassungsvormerkung wieder. Somit wird der Käufer formell zum neuen Eigentümer.

Sonderform: Notaranderkonto

Kennen Sie das sogenannte Notaranderkonto (oder auch Anderkonto genannt)? Zwar noch aktiv, setzt man es heutzutage allerdings immer seltener beim Immobilienverkauf ein. Der Grund dafür liegt in der Gesetzgebung. So schreibt das Beurkundungsgesetz vor, dass ein Notar ein Anderkonto nur noch einrichten darf, wenn dafür ein „berechtigtes Sicherungsinteresse“ besteht. Das besteht zum Beispiel, wenn es sich um ein Grundstück mit Zwangsverwaltung handelt. Oder wenn der Käufer den Kaufpreis mit mehreren Kreditgebern finanzieren möchte.

Ein Notaranderkonto ist ein vom Notar treuhänderisch geführtes Konto. Der Käufer einer Immobilie zahlt darauf den Kaufpreis ein. Der Notar gibt das eingezahlte Geld an den Verkäufer weiter, sobald alle Vertragsbedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Durch die Einzahlung auf das Notaranderkonto gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, selbst wenn er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Wenn sichergestellt ist, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer.

Kosten und Fragen zur Immobilienübertragung

Wickelt der Notar die Zahlung über ein Notaranderkonto ab, berechnet er Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe der zu zahlenden Beträge. In der Regel trägt der Käufer die Kosten für das Anderkonto oder Verkäufer und Käufer einigen sich auf eine Kostenaufteilung. Diese Form der Abwicklung geschieht jedoch immer seltener. Gerade bei uns in Süddeutschland gilt die Direktzahlung durch den Käufer an den Verkäufer als üblich, also ohne Notaranderkonto.

Haben Sie Fragen zum Eigentumsübergang? Gerne helfen Ihnen die Makler von REMAX Living in München Trudering bei allen Fragen zum Thema Immobilie und Eigentumserwerb bzw. -übergabe. Wir arbeiten eng mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater zusammen und ermöglichen so bei Bedarf die rechtlich abgesicherte, steuerlich günstigste Möglichkeit eines Immobilienübertrags. Hier finden Sie unsere Kooperationspartner. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

Dieser Beitrag stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar, bitte wenden Sie sich dazu an einen Fachmann.