Bund und Länder einigten sich am 1. Februar 2019 auf die Eckpunkte der umstrittenen Grundsteuerreform. Zur Berechnung der Grundsteuer sollen die Finanzbehörden künftig den Grundstückswert, das Alter der Immobilie und die durchschnittlichen Nettokaltmieten heranziehen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker spricht von einer „ersten vorsichtigen Annäherung und Gesprächsgrundlage für ein neues Modell „.

Hintergründe der Grundsteuer

Die Grundsteuer gehört zu den ältesten bekannten Steuerarten. Im 18. Jahrhundert begann die Erstellung der Grundkataster und Einordung der Grundstücke nach Kulturart und Bodenqualität. In Bayern erließ man ein erstes entsprechendes Gesetz bereits 1811, die Bundesregierung erließ 1951 dann das Grundsteuergesetz. Die Finanzbehörden stellen heutzutage den Einheitswert von Grundstücken und Gebäuden als Berechnungsgrundlage fest.

Die Gemeinden wenden dann auf den festgestellten Einheitswert ihren individuellen Hebesatz an. Ein und derselbe Einheitswert führt deshalb in verschiedenen Gemeinden zu unterschiedlichen Grundsteuern.  Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der Einheitswerte für Häuser und unbebaute Grundstücke für verfassungswidrig. Es forderte eine Neuregelung bis Ende 2019 und damit eine Grundsteuerreform.

Scharfe Kritik an den vereinbarten Eckpunkten

Mit der Einigung auf bestimmte Eckpunkte versucht man, dieses Ziel zu erreichen. Weiterhin gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen und Stimmungen zur Grundsteuerreform. Bundesfinanzminister Scholz bezeichnet den derzeitigen Stand als „alles in allem eine gute Lösung“. Der Präsident des Immobilienverbandes IVD sagt hingegen, die angestrebte Lösung führe zu einem erheblichen Mehraufwand in den bereits voll ausgelasteten Finanzämtern. Wer kümmert sich dann um den zusätzliche Arbeitsaufwand?

Der IVD hält dieses Modell der Grundsteuerreform zudem für ungerecht. Er befürchtet einen Mietanstieg in den Metropolen und Ballungsräumen, wenn die Mieten in die Berechnung der Grundsteuer miteinbezogen werden. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy unterstützt hingegen das neue Modell. Er findet es gerechter, den Wert von Grundstücken und Immobilien in die Besteuerung miteinzubeziehen.

Übergreifende Kritik an der Grundsteuerreform

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) beschreibt die Einigung von Bund und Ländern als bürokratisch und teuer. Die höhere Grundsteuer in Ballungsgebieten treffe vor allem Menschen mit kleinen Einkommen, junge Familien und Rentner. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft hält nicht viel von dem Kompromiss und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hält ihn für nicht zustimmungsfähig. Bayern strebt eine unbürokratische Steuerberechnung nach Fläche an.

Unzufrieden mit dem Erreichten äußerten sich weiterhin einige Bürgermeister großer Städte. Münchens Oberbürgermeister warnt vor einer höheren Steuerbelastung der Mieter und Düsseldorfs Oberbürgermeister kritisierte ebenfalls die Vorschläge seines Parteifreundes Olaf Scholz. Er findet die Grundsteuerreform als zu kompliziert und hält eine Grundsteuer auf Basis von Bodenrichtwerten für die einfachste, fairste und beste Lösung.

Noch grundlegender ist die Kritik von der SPD, den Grüne und der Linken. Sie fordern, dass Eigentümer die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr auf die Mieter abwälzen können. Bei so viel Gegenwind muss davon ausgegangen werden, dass die Eckpfeiler nachjustiert werden. Viel Zeit bleibt dafür nicht, denn der Gesetzesentwurf muss bis spätestens Ostern vorliegen. Wir sind gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird. Leicht ist es nicht, hierbei jedem gerecht zu werden!

Frist zur Grundsteuerreform

Trotzdem drängt ein schneller Gesetzesentwurf. Denn das Bundesverfassungsgericht erwartet bis zum Ende des Jahres eine Neuregelung der veralteten Grundsteuer. Ohne Einigung fällt die Grundsteuer ab 2020 für die bundesweit mehr als 11.000 Kommunen weg. Auch wenn die Grundsteuer nur eine kleine Steuer ist, tragen doch 14 Milliarden Euro jährlich zum Bau und Sanierung von Schulen, Kitas, Schwimmbändern und Straßen bei.

Für Vermieter: Antragsfrist Grundsteuererlass

Und eine andere Frist gilt es zu beachten: Der Eigentümerverband Haus und Grund weist darauf hin, dass die Frist für einen eventuellen Grundsteuererlass am 1. April ausläuft. Vermieter, die unverschuldet im vergangenen Jahr erhebliche Mietausfälle hatten, sollten bis dahin ihre Anträge stellen. Vermieter haben nämlich grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer. Und zwar dann, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle erlitten. Wussten Sie das?

Entsprechende Anträge für das Jahr 2018 stellen Sie in diesem Jahr bitte bis zum 1. April. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Ein vollständiger Erlass der Grundsteuer kann für Grundeigentum gewährt werden, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt (zum Beispiel aufgrund des Denkmal- und Naturschutzes). Hierbei müssen die Erhaltungskosten regelmäßig über den Einnahmen liegen.

Voraussetzung zum Steuererlass

Blieben Ihre Mieterträge um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurück, erlassen Ihnen die Ämter im Normalfall einen bestimmten Prozentsatz der Grundsteuer. Häufige Ursachen der Mietausfälle sind hierbei Leerstand aufgrund von allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit. Außergewöhnliche Ereignisse wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden berechtigen ebenfalls zu einem Grundsteuererlass.

Selbstredend darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Um das zu beweisen, sollten Sie bei nicht vermieteten Wohnungen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen. Zuständig für die Anträge sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden. In den Stadtstaaten kümmern sich die Finanzämter darum. Die Frist ist nicht verlängerbar, deshalb stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig. Bei Fristversäumnis kommt ein Erlass höchstens noch im Ermessen des Finanzamtes in Frage.

Haben Sie Fragen zur Grundsteuer oder zum Grundsteuererlass? Dann fragen Sie die Immobilienmakler von RE/MAX Living Immobilien in München-Trudering. Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie zu allen Dingen rund um die Immobilie. Geht es um steuerrechtliche Belange, vermitteln wir Ihnen gerne einen Spezialisten, der sich um Ihre Fragen kompetent und individuell kümmert.