Immobilie im Erbfall: Jedes zweite Erbe in Deutschland umfasst eine Immobilie. Dabei sind Haus oder Wohnung oft sogar der Großteil des Erbvolumens. Wenn es kein Testament gibt, stellen sich den Erben häufig viele Fragen. Was machen wir damit? Verkaufen, Vermieten, Einziehen? Müssen wir Erbschaftssteuer zahlen?

Immobilie im Erbfall: Gibt es mehrere Erben?

Gibt es mehrere Erben, so bilden sie zunächst die sogenannte Erbengemeinschaft. Beispielsweise Kinder, Ehepartner oder Enkel können Teil einer Erbengemeinschaft sein. Dabei steht Ehepartnern und Kindern ein Pflichtteil zu, auch wenn das Testament dies nicht berücksichtigt. Enkelkinder bekommen einen Pflichtteil, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind. Bei der Erbengemeinschaft ist zu beachten, dass kein Mitglied der Erbengemeinschaft allein über das Erbe entscheiden kann. Möchte zum Beispiel ein Erbe in die Immobilie ziehen, ein anderer aber die Immobilie verkaufen, so kann dies nicht ohne die Zustimmung beider geschehen. Umgekehrt muss aber ein Erbe die Miterben auszahlen, wenn er die Immobilie allein behalten möchte.

Sowohl beim Verkauf als auch beim Auszahlen der anderen Erben ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen. Profi-Makler bieten für diese Fälle eine kostenlose Wertermittlung an. Können sich die Erben nicht einigen, droht die Zwangsversteigerung. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen. Experten raten davon allerdings ab, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Denn häufig wird die Immobilie dann unter Wert versteigert und letztendlich ist damit keinem Erben geholfen.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Wann Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad der Erben zum Erblasser ab. Denn es gibt unterschiedliche Freibeträge je nach Erbschaftsgrad, bis zu dem Erben nicht versteuern müssen.

  • Ehegatten: 500.000 Euro
  • Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro

Die Erbschaftssteuer entfällt, wenn die Erben die Immobilie nach dem Erbfall für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren selbst nutzen. Voraussetzung ist, dass die Erben zügig selbst in die geerbte Immobilie einziehen bzw. dort wohnen bleiben.

Existiert ein Testament?

Im Testament kann der Erblasser sein Erbe regeln. Jedoch gibt es auch hier kompliziertere Fälle. Überträgt der Erblasser beispielsweise die Immobilie dem Ehepartner, so steht einem eventuellen Kind trotzdem ein Pflichtteil zu. Das Kind kann diesen einfordern.

Immobilie im Erbfall verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Die Erbimmobilie zu verkaufen, ist häufig die einfachste Lösung. Denn im Gegensatz zu einer Immobilie kann der Verkaufserlös – also Geld – einfacher unter den Erben aufgeteilt werden. Eine Immobilie selbst zu nutzen, lohnt sich oft nur, wenn Sie Alleinerbe sind. Dann können Sie die Miterben auszahlen oder ein lebenslanges Wohnrecht genießen. Vermietung kann sich dagegen lohnen, wenn einer der Erben die Immobilie später vielleicht selbst bewohnen möchte. Sie haben eine Immobilie geerbt und wollen mehr zu Ihren Möglichkeiten erfahren? Kontaktieren Sie uns jetzt nach einem Klick auf die Kontaktseite, wir beraten Sie gerne!

Weitere Infomationen zu diesem Thema gibt es hier.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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